Formalitäten
Wer nach Kroatien einreisen möchte, benötigt, nebst einem gültigen Pass oder Identitätskarte, einen Führerschein und Fahrzeugausweis (Schweizer Ausweise anerkannt). Die Grüne Versicherungs-Karte ist nicht erforderlich, wir empfehlen, diese dennoch mitzuführen. Den im Hinblick auf einen eventuellen Ausflug nach Dubrovnik wird die Grüne Karte benötigt weil man kurz durch Bosnien & Herzegowina fahren muss.
Allgemeine Verkehrsregeln
Grundsätzlich gelten in Kroatien wie in der Schweiz, Deutschland oder Österreich die europäischen Verkehrsregeln.
Folgende Besonderheiten sind zu beachten:
- Die Blutalkoholgrenze bis 25 Jahre beträgt 0 ‰, ab 25 Jahre 0.5‰.
- Telefonieren während dem Fahren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Es muss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden
- Abblendlicht ist für alle Motorfahrzeuge auch am Tag vorgeschrieben.
- Warnwesten müssen für jeden Fahrzeuginsassen mitgeführt werden.
- Im Auto muss ein kompletter Satz Glühlampen mitgeführt werden.
- Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung im Fahrzeug vorhanden sein.
- Jeder Unfall muss der Polizei (Tel. 92) gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligen Karosserieschäden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen
Tempolimits
50 km/h innerhalb Ortschaften
90 km/h auf Landstrassen
100 km/h auf Schnellstrassen
130 km/h auf Autobahnen
80 km/h für alle Gespanne
Bussen
Die Polizei kann an Ort und Stelle Bussen kassieren und das Fahrzeug stilllegen, wenn die Busse nicht bezahlt wird.
Wichtigste Bussen
Parkieren verboten
> 100 HRK
Nichtbeachten eines Lichtsignals
900 HRK
Alkohol am Steuer
> 500 HRK
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
500 HRK
Tanken in Kroatien
Die Tankstellen sind täglich von 7 bis 19, teilweise bis 20 Uhr geöffnet, im Sommer bis 22 Uhr. Tankstellen in grösseren Städten und entlang den Hauptreiserouten sind sieben Tage die Woche rund um die Uhr offen (Auch an Feiertagen).
Folgende Sorten von Treibstoff sind erhältlich:
- Eurosuper 95
- Eurosuper 98
- OMV Eurosuper 100
- Super 95
- Super 98
- Euro Diesel
- Diesel
- Gas (in grösseren Städten und auf Autobahnen)
Viele Tankstellen (besonders die der Kette INA & OMV) akzeptieren die gängigen Kreditkarten.
Einfuhr und Transport von Treibstoff in Kanistern verboten
Autobahnen
Das kroatische Autobahnnetz ist eines der am schnellsten expandierenden in Europa. Netz-Betreiber sind die vier Gesellschaften ARZ, AZM, Bina-Istra und HAC. Bis auf wenige Ausnahmen werden Gebühren erhoben, ebenfalls für die Krk-Brücke und einige Tunnels. Diese können in HRK, in EUR (Wechselgeld wird in HRK herausgegeben) oder mit Kreditkarten bezahlt werden. Bis auf den Učka-Tunnel an der A8 sind sämtliche Autobahntunnel in Kroatien mit zwei Röhren ausgestattet. Sie zählen zu den sichersten in Europa.
Anhänger
Für eine reibungslose Wiederausreise wird empfohlen, ein Inventar für Wohnwagen und Anhänger mitzuführen und bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen. Am besten einigt sich hierfür ein Carnet ATA. Ein Wagen mit Anhänger muss 2 Pannendreiecke mitführen.
Höchstmasse
Breite 2.55 m
Länge (inkl. Deichsel) 12 m
Gesamtlänge (Wagen + Anhänger) 18 m
Carnet ATA
Das „Carnet ATA“ ist ein internationales Dokument welches für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Gebrauchsgütern verwendet wird. Mit einem „Carnet ATA“ werden die innländischen und ausländischen Zollformalitäten mit einem Formular erledigt. Der Bezug des „Carnet ATA“ erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern und entbindet den Inhaber bei einem Grenzübertritt von allen Sicherheitsleistungen. In der Schweiz informieren die Industrie- und Handelskammern über die Bedingungen für den Erhalt eines Carnet, siehe http://www.cci.ch/.
Das „Carnet ATA“ kann für mehrere Grenzübertritte verwendet werden und ist für ein ganzes Jahr gültig. Anstelle von nationalen Zollpapieren kann das „Carnet ATA“ für die Ein-, Aus- und Durchfuhr verwendet werden. Der Vorteil ist eine rasche und problemlose Grenzabfertigung. Das „Carnet ATA“ hat ein einheitliches Erscheinungsbild bei allen Vertragsparteien des Übereinkommens vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung (sog. Istanbuler Übereinkommen). Es ist in mehr als 60 Ländern anwendbar.
Bei der Eröffnung des „Carnet ATA“ muss die zweifelsfreie Warenbezeichnung (Deckblatt-Rückseite) vorhanden sein. Der Inhaber des „Carnet ATA“ hat stets die Möglichkeit, die Waren wieder ins Zollinland zu bringen.
Die Verwendung des „Carnet ATA“ findet Anwendung auf Gebrauchsgüter nicht aber auf Verbrauchsgüter. Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines „Carnet ATA“ sind:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Berufsausrüstungsgegenstände
- Warenmuster zur Vorführung (Uhren, Kleider, etc.)
- Sportausrüstung